Informationen zur Zusammenlegung der Förderziele gem. § 45 SGB III ab dem 01.01.2021

Durch Rechtsänderung werden zum 01.01.2021 die bisherigen Maßnahmeziele  „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“  zusammengelegt. Das hieraus resultierende neue Maßnahmeziel lautet ab 01.01.2021  „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“.  Das bisherige Maßnahmeziel „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ entfällt und…