ISO 50001

Änderung: Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Ab 2024, Gibt es den SPITZENAUSGLEICH (SpaEfV) weiterhin?

Ab dem Antragsjahr 2024 wird kein Spitzenausgleich mehr gewährt. Im Gegenzug hat die Bundesregierung im sog. „Strompreispaket“ Entlastungen für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Höhe von 3 Milliarden Euro geplant. Dies wurde im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom Bundestag und Bundesrat angenommen und auf der Homepage der Bundesregierung am 19.12.2023 bekanntgegeben.

Strompreispaket für produzierende UnternehmenEnergie bezahlbar halten

Diese Neuerung gilt zunächst verbindlich für die Jahre 2024 und 2025. Die Folgejahre sind von einer Gegenfinanzierung in den entsprechenden Bundeshaushalten abhängig.

WAS BEDEUTET DIESE NEUERUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN? Der Antrag auf Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs beim Ihrem zuständigen Hauptzollamt entfällt ab dem Antragsjahr 2024 für Sie, für das Antragsjahr 2023 kann SpaEfV-Nachweis ausgestellt werden.

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) wurde am 31.07.2013 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Damit stehen die Anforderungen zur Gewährung der steuerlichen Rückvergütung “Spitzenausgleich Energie- und Stromsteuer” fest. Die antragsstellenden Unternehmen erhielten die Anforderung – je nach Unternehmensgröße – entweder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (gilt für Nicht-KMU) oder ein Alternatives System (gilt für KMU) nachzuweisen.

Vorteile auf einem Blick

  • Energiebezogene Kosten reduzieren
  • Nachhaltig wirtschaften
  • Prozesse optimieren
  • Außendarstellung verbessern
  • Energiesteuer reduzieren

Auditoren:innen

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