TAW Cert - AZAV

AZAV – Träger- und Maßnahmenzulassung

Zur Qualitätssicherung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Arbeitsförderung hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die “Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung” erlassen, die ein zweistufiges Verfahren zur Zulassung von Weiterbildungsträgern und Maßnahmen vorsieht.

In der Verordnung sind die von den Maßnahmeträgern und deren Maßnahmen zu erfüllenden Anforderungen geregelt.



Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Maßnahmenträger und Maßnahmen werden ausschließlich durch sog. fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen), die von der Deutsche Akkreditierungsstelle – DAkkS akkreditiert werden, zugelassen.

Die TAW Cert GmbH verfügt über eine solche Zulassung und ist daher befugt, Träger, als auch deren Maßnahmen zu begutachten und anzuerkennen.

Wichtiger Hinweis! Aktuell kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten für Maßnahmen- und Standortzulassungen. Denken Sie daher bitte rechtzeitig, min. 4-6 Wochen, an die Einreichung notwendiger Formulare wie Neuzulassungen oder Änderungsmeldungen.


AZAV – Trägerzulassung

Zur erfolgreichen Trägerzulassung muss das Unternehmen insbesondere folgendes nachweisen:

  • Fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Unterstützung der Eingliederung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den ersten Arbeitsmarkt
  • Ausreichende Qualifikation und Berufserfahrung von Leitungs-, Lehr- und Fachkräften
  • System zur Qualitätssicherung

Im Rahmen der Trägerzulassung prüft die TAW Cert die Erfüllung der Anforderungen zunächst anhand der Dokumentation und verifiziert die Ergebnisse im nachfolgenden Audit. Die kombinierte Zertifizierung nach ISO 9001 und AZAV ist möglich.

Die Trägerzulassung hat eine Gültigkeitsdauer von max. 5 Jahren und unterliegt einer jährlichen Überwachung.
Aktuelle Dokumente zur Beantragung finden Sie in unserem Download Bereich


AZAV – Maßnahmenzulassung

Parallel zur erfolgreichen Trägerzulassung kann die Zulassung von Maßnahmen beantragt werden. Die Prüfung erfolgt anhand der Dokumentation zum Antrag sowie ggf. im Rahmen einer Vor-Ort-Begutachtung und betrachtet das Vorliegen der maßnahmebezogenen Voraussetzungen SGB III, AZAV und weiterer Kriterien, die insbesondere in Vorgabedokumenten der Bundesagentur für Arbeit festgelegt sind

Soweit ein Träger mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragt, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prüfung im sog. Referenzauswahlverfahren.

Die Maßnahmenzulassung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren; in Einzelfällen kann eine Maßnahmenzulassungsdauer von 5 Jahren ausgesprochen werden.
Aktuelle Dokumente zur Beantragung finden Sie in unserem Download Bereich


Auditoren:innen

Praxisorientierte und kompetente Auditoren mit umfangreicher Zertifizierungserfahrung, die durch zahlreiche Experten aus Industrie und Wirtschaft unterstützt werden.

FAQs

Dann finden auf unserer Website die Unternehmensauskunft für die Angebotserstellung. Bitte einfach ausfüllen und abschicken.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder noch weitere Fragen haben, gerne steht Ihnen unser Team auch telefonisch oder über unser Kontaktformular mit Rat und Tat zur Verfügung.