Personal Zertifizierung

Wundassistent / WAcert®DGfW



Zulassung zur Prüfung

Berufsausbildung im Gesundheitswesen


  • Approbation als Arzt oder
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder „Krankenschwester“ bzw. „Krankenpfleger“ oder „Kinderkrankenschwester“ bzw. „Kinderkrankenpfleger“ gem. Krankenpflegegesetz (KrPflG) oder
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ gem. Altenpflegegesetz (KrPflG) oder
  • abgeschlossene Ausbildung in einem nach Gesetz geregelten Gesundheitsfachberuf (z. B. Podologin bzw. Podologe (gem. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologin (PodG), Physiotherapeut/-in (gem. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Lymphtherapeut/-in (gem. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) und den Weiterbildungsregeln für Lymphtherapeuten) oder
  • abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (Medizinische/-r Fachangestellte/-r, Arzthelfer/-in (gem. Berufsbildungsgesetz))

Rezertifizierung


  • Nachweis über eine mind. 24monatige Tätigkeit im Kompetenzbereich des Zertifikats während der Zertifikatslaufzeit (z. B. Arbeitgeberbescheinigung))
  • Nachweise über Seminarteilnahmen, Schulungen, Besuch von Fachkongressen oder vergleichbarer Veranstaltungen, die durch die DGfW-Akademie (www.dgfw-akademie.de) anerkannt wurden (jährlich min. 12 Punkte gem. Anlage 2: Punktetabelle zum Normativen Dokument V6.0).

Zulassung zur Prüfung (WAcert) 

1. Berufsausbildung im Gesundheitswesen


  • Approbation als Arzt oder
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder „Krankenschwester“ bzw. „Krankenpfleger“ oder „Kinderkrankenschwester“ bzw. „Kinderkrankenpfleger“ gem. Krankenpflegegesetz (KrPflG) oder
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ gem. Altenpflegegesetz (KrPflG) oder
  • abgeschlossene Ausbildung in einem nach Gesetz geregelten Gesundheitsfachberuf (z. B. Podologin bzw. Podologe (gem. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG), Physiotherapeut/-in (gem. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Lymphtherapeut/-in (gem. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) und den Weiterbildungsregeln für Lymphtherapeuten) oder
  • abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (Medizinische/-r Fachangestellte/­-r, Arzthelfer/-in (gem. Berufsbildungsgesetz)))

2. Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses nach den normativen Prüfungsrichtlinien zum Wundassistenten WAcert®DGFW


Rezertifizierung (WAcert) 


  • Nachweis über eine mind. 24monatige Tätigkeit im Kompetenzbereich des Zertifikats während der Zertifikatslaufzeit (z. B. Arbeitgeberbescheinigung).
  • Nachweise über Seminarteilnahmen, Schulungen, Besuch von Fachkongressen oder vergleichbarer Veranstaltungen, die durch die DGfW-Akademie (www.dgfw-akademie.de) anerkannt wurden (jährlich min. 24 Punkte gem. Anlage 2: Punktetabelle zum Normativen Dokument V6.0).

Wundtherapeut / WTcert®DGfW




Ihre Ansprechpartner:in in der Personalzertifizierung


Dagmar Bleistein

Fachbereich Personalzertifizierung
WA-/WTcert® DGFW, KKS (CPS), Elektro, DSGVO

+49.9187.931.287
bleistein@taw-cert.de

FAQs

Richtlinie für das Zertifizierungsverfahren für PErsonen, die auf dem Gebiet der Wundheilung und Wundhandlung tätig sind. Normatives Dokument

Merkblatt für Zertifkatsinhaber mit Informationen zur Zertifikatsverlängerung 

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder noch weitere Fragen haben, gerne steht Ihnen unser Team auch telefonisch oder über unser Kontaktformular mit Rat und Tat zur Verfügung.