Personal Zertifizierung

Sicherheits Certifikat Contraktoren

Das SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) ist ein Verfahren, das Managementsysteme zur Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung von relevanten (Arbeits-)Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzaspekten (SGU) zertifiziert. Weiterführende Informationen können Sie unter https://www.vaz-ev.de/ erhalten.

Zertifikate

  • SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern gem. Dok.Nr. 018 des Normativen SCC-Regelwerkes (Version 2021). Link zum Dokument
  • SGU-Prüfung von operativ tätigen Führungskräften gem. Dok.Nr. 017 des Normativen SCC-Regelwerkes (Version 2021). Link zum Dokument

Zulassung zur Prüfung


  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Berufsausbildung in Deutschland:
    Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung
    gem BBiG 1) bzw. Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1, 2, 3 oder 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht
    Nachweis:
    beruflicher Ausbildungsabschluss – z. B. Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde
  • Berufsausbildung im Ausland:
    Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1, 2, 3 oder 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz
    Nachweise:
    ausländischer beruflicher Ausbildungsabschluss – z. B. Fachar-beiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde +
    Bestätigung Arbeitgeber über mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland
  • An-/Ungelernte Personen:
    Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatl. anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen.
    Nachweis:
    Bestätigung Arbeitgeber über mind. 3-jährige Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • Oder alternativ: Noch gültige2) Prüfungsurkunde (Zertifikat) gem. Dokument 017, Ausstellung vor 01.01.2012
  • Besuch einer 3-tägigen Schulung mit mind. 24 U-Std. mit Lernzielen für Führungskräfte (SGU) wird empfohlen, bzw. ist verpflichtend für fehlende Ausbildung.
  • Bereits abgelaufene SCC-Zertifikate (nicht länger als 3 Monate) können als Eingangsvoraussetzung für die erneute Qualifizierungsprüfung anerkannt werden

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach § 90 Abs. 3 Nr. 3 BBiG veröffentlicht im Bundesanzeiger


Neue Gültigkeitsdauer der SCC- und SGU Zertifikate


  • Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Eine Rezertifizierung erfolgt unter den gleichen Prüfungsmodalitäten wie die Erstzertifizierung und ist somit einer Erstzertifizierung gleichzusetzen. Eine Überwachung ist laut Normativem Dokument nicht vorgesehen.
  • Die Trägerschaft des SCC-Programms hat sich von der DGMK e.V. auf den VAZ e.V. verändert. Daraus folgt u.a., dass sich die Gültigkeitsdauer der SCC-Zertifikate von 10 Jahren auf 5 Jahre verringert.
    Alle Schulungsnachweise nach Dok. 016, 017 und 018 des SCC 2011 Regelwerks, die nach dem 01.11.2011 und vor dem 01.11.2021 ausgestellt wurden, werden am 30.10.2026 nicht mehr anerkannt, selbst wenn die Gültigkeit auf dem Zertifikat noch nicht abgelaufen ist.

FAQs

Sie finden auf unserer Website die vollständige Leitlinie SGU-Mitarbeiter gem. Dok. 18

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder noch weitere Fragen haben, gerne steht Ihnen unser Team auch telefonisch oder über unser Kontaktformular mit Rat und Tat zur Verfügung.