Alternative Methoden im Rahmen der Maßnahmedurchführung (AZAV)

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und der Welt gewinnt derzeit an erhebli-cher Dynamik. Untersagt ist mittlerweile unter anderem die Wahrnehmung von Angeboten von öffentli-chen und privaten Bildungseinrichtungen auch im Bereich der Arbeitsförderung. 

Dies hat zwangsläufig die Aussetzung der Präsenzunterrichtszeiten an nahezu allen Standorten der zuge-lassenen Träger zur Folge. Dies erfordert die Prüfung der Träger, inwieweit die Unterrichtung bzw. Un-terweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch alternative Methoden sichergestellt werden kann (z.B. E-Learning, Selbstlernphasen etc.) 

Grundsätzlich gilt, dass der Träger die personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stellen muss, die für eine erfolgreiche Durchführung der Arbeitsmarktdienstleistung erforderlich sind und die die Grundlage der Träger- und Maßnahmenzulassung (z.B. Angaben im Konzept) sind. Innerhalb dieser Grundlage der Träger- und Maßnahmezulassungen bleibt es dem Träger überlassen mit welchen Me-thoden er die Arbeitsmarktdienstleistung erbringt. 

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt!