Pflegemaßnahmen nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes

Die Bundesagentur für Arbeit hat im BERUFENET Informationen zum Berufsbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann veröffentlicht. Die dreijährige Ausbildung ist gem. § 81 SGB III förderfähig und kann gem. AZAV als Maßnahme zugelassen werden. Die Systematikposition gem. KLdB 2010 ist 81302.

Weitere Informationen finden sie hier.