Informationen zur Zusammenlegung der Förderziele gem. § 45 SGB III ab dem 01.01.2021
Durch Rechtsänderung werden zum 01.01.2021 die bisherigen Maßnahmeziele „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ zusammengelegt. Das hieraus resultierende neue Maßnahmeziel lautet ab 01.01.2021 „1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“. Das bisherige Maßnahmeziel „2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ entfällt und … Informationen zur Zusammenlegung der Förderziele gem. § 45 SGB III ab dem 01.01.2021 weiterlesen
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